Die
Notenbildung für das Abschlusszeugnis geschieht in
diesen vier Fächern wie folgt:
Fortgangsnote + Prüfungsnote
2
Für die anderen Fächer ergibt die durch
entsprechende Leistungsnachweise erreichte Fortgangsnote die jeweilige Zeugnisnote.
Eine
Besonderheit gilt für das Fach Betriebswirtschaft. Zur Berechnung
der Fortgangsnote gehört hier auch eine eigenständig konziperte und
gestaltete Projektarbeit zu einem
betriebswirtschaftlichen Thema. Diese Projektarbeit wird schriftlich
eingereicht und entspricht qualitativ der an Hochschulen üblichen
Hausarbeit.
Auf
Grund der langjährigen Erfahrung der GBS Fachakademie für Wirtschaft
ist die Quote der Studierenden, die die Abschlussprüfung nicht
bestehen, sehr gering. Unser "Frühwarnsystem" und
auch der ausgeprägte Leistungswille unserer Studierenden sorgen
dafür, dass zu diesem späten Stadium nur im Ausnahmefall etwas
"schieflaufen" kann. Für die Eignung eines Studierenden muss bereits
die Probezeit im ersten Semester der wichtigste Seismograph sein.
Enthält jedoch das Abschlusszeugnis zweimal die Note 5 oder einmal
die Note 6, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Das 2. Studienjahr muss dann im Folgejahr wiederholt werden. Fällt
die einzige Note 5 auf eines der vier Prüfungsfächer, so kann die
Prüfung zum staatl. gepr. Betriebswirt in diesem einen Fach im
Folgejahr, aber ohne Unterrichtsverpflichtung wiederholt werden. Die
anderen Noten des Abschlusses werden dann übernommen.
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zu
2. Studienjahr
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1.
Studienjahr
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